auch Dienstaufsichtsbeschwerden helfen nicht -- einer 5-jährigen Kindeswohlgefährdungen zu ersparen !
Navigation
Dienstaufsicht beim Amtsgericht Pankow/Weißensee
Theorie
In § 26 DRIG, Absatz 2 ; 1 und 3 :
«Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.»
Bei Zuwiderhandlungen könnte die Dienstaufsicht ein Disziplinarverfahren einleiten. Dann drohen dem Richter, aber nur theoretisch, die Versetzung in ein anderes Amt oder die Amtsenthebung. Hierüber hat ein Gericht in einem eigenen Verfahren zu befinden und dann ggfs. eine rechtskräftige richterliche Entscheidung aussprechen.
In § 26 Abs. 1 wird auf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit verwiesen, die durch die Dienstaufsicht nicht beeinträchtigt werden darf. Konkret steht hier, Richter unterstünden einer Dienstaufsicht nur insoweit, wie durch sie nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt werde. Sofern der Richter die Beschwerde bestreitet
und behauptet, diese Dienstaufsichtbeschwerde würde seine Unabhängigkeit beeinträchtigen, entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes (§ 26 Abs. 3).
Im Rahmen der Dienstaufsicht kann dem Richter also Fehlverhalten bei der Sicherung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs sowie der äußere Form bzw. äußeren Ordnung vorgehalten werden.
Daneben wird von einzelnen Juristen die Meinung geäußert, auch offensichtlich falsche Entscheidungen müßten beanstandet werden, wenn über den Fehler kein Zweifel bestehen könne
- - dies ist und bleibt, wohl aber nur, ein frommer Wunsch ? - -
- die Richter werden mit dem Begriff "- richterliche Unabhängigkeit -" alle Vorwürfe absurdum führen -
Praxis
Richterin Behm, AG Pankow/Weißensee, meint am 30.11.2018 :
Aus Gründen dieser in der Verfassung verankerten Unabhängigkeit der Richter , die dem Schutz der Rechtssuchenden dient, ist es mir als Vorstand des Gerichts unverändert untersagt, irgendeinen Einfluss auf das gerichtliche Verfahren zu nehmen oder dieses auch nur zu kommentieren .
ich möchte sie deshalb bitten, von erneuten Schreiben, mit denen sie sich beschweren, Abstand zu nehmen.
- - wie werden Bürger vor Richter, die Recht und Gesetz mißachten, geschützt, wenn keine Rechtsmittel möglich sind ?? - -
Richter Dr. Dembski, LG Berlin, meint am 9.5.2019 :
... dass ich kein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten der Richterin Schmidt feststellen kann. .... möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen rechtliches Gehör gewährt wurde und die Einwände aus ihrem Schreiben vom 15.4.19 auch Berücksichtigung gefunden haben. ...
denn die Richterin des LG Schmidt hat ihre dortigen Einwände in der Begründung der Entscheidung als nicht entscheidungserheblich qualifizert.
Facit - ein Richter erfüllt nach Auffassung des Richters Dembski die Gewährung des rechtlichen Gehörs, wenn er in seiner Entscheidung fixiert, die Einwände seien nicht entscheidungserheblich.
" meine Erfahrungenen - in Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren werden Verfahrensverzögerungen und offensichtliches Mißachten von Gesetzen durch Richter nicht behandelt. "
Familiengericht Pankow/Weißensee
können Richter Bürger anerkennen - oder sind sie Götter die herrschen ?
Richterin Gebhardt
Familienrichterin Abteilung 22
die Richterin Gebhardt wirkt im Familienverfahren willkürlich :
- Endscheidungen in eigener Sache getroffen
- Verweigerung des rechtlichen Gehörs
- Anträge werden nicht bearbeitet
- verleumdet und hat üble Nachrede getätig usw.
auch werden Verleumdungen der Richterin durch Dienstaufsichtsbeschwerden nicht verhindert und korrigiert - warum auch ?
Schreiben der Richterin Behm vom 30.11.2018 auf Dienstaufsichtsbeschwerden
22 F 3123/16 Richterin entscheidet in
eigener Sache über Ablehnungsanträge mit Ergebnis, sie seien unzulässig
27.09.2018 die Richterin lehnt, ein
Befangenheitsgesuch gegen die Gutachterin Sarah Fuchs, wegen angeblicher
Fristversäumnis, als unzulässig zurück , dies dürfte nur WILLKÜR sein,
die Gutachterin wurde mit Schreiben vom 20.8.18 aufgefordert die Verleumdungen und üblen Nachreden zu korrigieren, was Frau Sarah Fuchs ablehnte,
damit ist auch kein Fristversäumnis nach § 406 ZPO gegeben.
die Richterin Gebhardt deckelt die Verleumdungen und üblen Nachreden der Gutachterin Fuchs
Beschluss der Richterin Gebhardt: zur Ablehnung gegen die Gutachterin Fuchs vom 27.09.2018
die Richterin Behm deckelt mit der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden das Verhalten von der Richterin Gebhardt.
Frau Behm lässt die Dienstaufsichtsbeschwerde erst ein Jahr liegen !
Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Richterin Behm wegen Deckelung der Handlungen von Richterin Gebhardt
Ablehnungsverfahren gegen Richterin Gebhardt
- mit Entscheidung als nicht gesetzlicher Richter
- mit Verweigerung des rechtlichen Gehörs
- ohne jegliche Begründung
- übergibt die dienstliche Äußerung der Richterin nicht zur Stellungnahme
in dem Verfahren 5 AR 26/19 Abl wird wieder rechtswidrig die Ablehnung der Richterin Gebhardt bearbeitet
die Richterin Gebhardt verleumdet den Großvater - dies scheint bei der Richterin Standard - Verhalten zu sein
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin Gebhardt vom 7.6.2019
- 22 F 3123/16....
- ....
- ...
- ...
Richter Dittrich
rechtliches Gehör sind dem Richter Dittrich in dieser Sache anscheinend fremd ......
Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Richter Dittrich vom 5.10.2017
der Richter Dittrich entscheidet frisch, fröhlich, frei in eigener Sache ......
Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Richter Dittrich vom 04.04.2019
der Richter Dittrich entscheidet auch über Dienstaufsichtsbeschwerden frisch - fröhlich - frei über Verzögerungen durch die Richterin Gebhardt ......
der Richter Dittrich hat noch nicht erkannt, dass auch Eingaben sachlich bearbeitet werden könnten.
der Richter Dittrich meint wohl, wenn er unsachlich handelt, ist die Sache erledigt ? - es gibt aber Personen, die sich nicht alles gefallen lassen !
sein Kredo : forstgesetzte Aktivitäten führen sofort zu den Vorwurf Unzulässig, Verzögerungen und Mißbrauch - damit
kann man doch gut Prozesse abwürgen !
es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Funktion Richter Dittrich das Antwortschreiben vom 6.8.19 produziert hat .
Richter Dittrich bearbeitet die Eingaben vom 20.7.; 25.7. und 30.7.19 als Privatperson, er ordnet die Eingaben dem schon erledigten Aktenzeichen 313 b E 1 (4/19) zu, damit werden die Eingaben täuschend einer ordentlichen Bearbeitung entzogen.
Antwort von Richter Dittrich auf die Dienstaufsichtbeschwerden gegen Richterin Gebhardt vom 20.7., 25.7. und 30.7.2019
Richterin Willenbücher
Beschwerde gegen die Richterin Willenbücher vom 19.10.10 : und die lapidare Antwort der Richterin Behm
Richter Gellermann
rechtliches Gehör sind dem Richter Gellermann in dieser Sache anscheinend fremd ......
Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Richter Gellermann
- Dienstaufsichtbeschwerden sind beim Amtsgericht Pankow nicht erwünscht - man wird aufgefordert, von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen -
Richterin Abel, Gerichtspräsidentin Amtsgericht Pankow/Weißensee
Dienstaufsichtsbeschwerden werden mit Bezug auf die richterliche Unabhängigkeit unterbunden ......
Warum soll im AG Pankow/Weißensee nach Recht und Gesetz gehandelt werden, wenn es auch ohne dem geht ?
Antwort der Richterin Abel vom 5. April auf eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Richter Dittrich vom 4.4.2019
Frau Abel will in einem Tag den Vorgang aufmerksam gelesen haben, was vollkommen unüblich für Gerichte ist.
das AG Pankow/Weißensee schein in seiner eigenen Welt zu leben, Trennungs-FAQin der Recht und Gesetz keine Rolle spielen
Landgericht Berlin
Richter Dr. Dembski vom LG Berlin - meint wohl, Dienstaufsicht ist überflüssiges Übel
Antwort des Richters Dr. Dembski vom 9.5.2019 auf Dienstaufsichtsbeschwerde vom 1.5.2019 bezüglich Richterin Schmidt
nach Richter Dr. Demski
Richter gewähren das rechtliche Gehör, wenn sie in der Entscheidung fixieren - "ihre Einwände wurden als nicht entscheidungserheblich qualifiziert"
dann existiert in der Praxis keine Verletzung des rechtlichen Gehörs mehr
Kammergericht Berlin
Richter Dr. Wyes-Scheel vom KAmmergericht Berlin - meint wohl, Dienstaufsicht ist nicht mehr erforderlich
Antwort des Richters Dr. Wyes-Scheel vom 4.7.2019 auf Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.3.2019 bezüglich Richterin Gebhardt
nach Richter Dr. Wyes-Scheel deckelt Fehlverhalten
Richter brauchen Gesetze und Rechte nicht einhalten und können ihre Kinderstube vergessen
Wenn sie in Erwiderung hierauf rechtlich sinngemäß-bildlich vertreten, dass Äpfel nach oben fallen, kommt der jeweils zu entscheidende Richter nicht umhin, ihre Anträge irgendwie einer der Rechtsordnung bekannten Bearbeitung zuzuführen
Richter Dittrich AG Pankow/Weißensee macht das AG gemeinsam mit den Richtern Gebhardt und Gellermann zur rechts- und gesetzfreien Zone
Aufgabe der Rechtsprechung ist die Wahrung und Durchsetzung des Rechts. Gerichte entscheiden bei Rechtskonflikten.
Das Grundgesetz garantiert in einer Reihe von Verfassungsbestimmungen eine Rechtsprechung nach den Prinzipien des Rechtsstaates.
Die richterliche Unabhängigkeit soll dabei eine unparteiische Rechtsprechung sichern und nicht Recht und Gesetz zur Farce machen.. Darüber hinaus enthält das Grundgesetz eine Anzahl von Bestimmungen, die dem Schutz des Bürgers in einem Gerichtsverfahren dienen, die so genannten justiziellen Grundrechte (Art. 101, 103, 104 GG).
statt dessen wird von den Richtern :
- ein faires unabhängiges Verfahren verhindert
- als nicht gesetzlicher Richter entschieden
- Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt
- Entscheidung nach Recht und Gesetz erfolgt nicht
- eine zeitnahe Erarbeitung der Entscheidungsreife erfolgt nicht
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Dittrich vom 08.08.2019
LINKS von Webseiten über Willkür
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Sorgerecht
- klicken sie auf den Pfeil
- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
LINKS zu Gerichtsurteile - Umgangsrecht
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Unterhalt
- klicken sie auf den Pfeil
- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
LINKS zu Gerichtsurteile - Aufenthaltsbestimmungsrecht
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Ablehnung der Richter und Sachverständigen
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - zu Problemen bei Rechtsbeugung, Aufklärung, rechtliche Gehör
- klicken sie auf den Pfeil
Navigation