im Moment kann ein kleines Mädchen nicht mehr träumen - es muß durch Willkürakte der Gerichte leiden
Auch im Kammergericht ist rechtliches Gehör sehr schwer zu erhalten
es soll um Recht und Gesetz gehen, aber dieses wird man wohl vergeblich im Familienrecht suchen, wenn man den falschen Richter bekommt. die eigenen Erfahrungen sind vom Amtsgericht Pankow/Weißensee und dem Kammergericht Berlin....
Webseite ist in ständiger Bearbeitung und vielleicht eine Datei mal nicht vollkommen lesbar ....
Der Hinweis eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liege nicht vor, ist schon menschenverachtend, denn es wurden viele tatsächliches Vorbringen des Vater überhaupt nicht berücksichtigt, es wurde auch keine eventuellen Hinweise gegeben. Auch die Bemerkung, der Senat hat dargelegt, dass er die Einwände des Vaters zur Kenntnis genommen hat, ist nicht ernst zu nehmen, denn die Ausführungen des Vaters waren umfangreich und führten beim Gericht zu keinerlei Reaktionen, die der Sache angemessen gewesen wären. Auch die Feststellung, das AG hätte sich zu Recht auf das Gutachten gestützt, ist an Hand der Ausführungen zum Gutachten durch den Vater und der Stellungnahme durch den Prof. Dr. W. Leitner nicht haltbar. Das Kammergericht ist den Aufklärungspflichten nicht nachgekommen.
mit der Darstellung :
„Die Einwände des Vaters sind aber ohne Erfolg. Sein Vorbringen verliert sich überwiegend in unwesentlichen Details, ohne den Kern der Angelegenheit aufnehmen zu können, wie im Ergebnis des Gutachten der Sachverständigen dargelegt.“
Die Gutachterin Sarah Fuchs wurde im Amtsgericht Pankow/Weißensee wegen fehlerhafter und parteilicher Gutachtenerstellung abgelehnt. Die Gutachterin Sarah Fuchs arbeitete mit Verleumdungen, üblen Nachreden und falschen Darstellungen. Aufforderungen zur Änderung dieser Diffamierungen lehnte sie ab, weshalb die Ablehnung gestellt wurde.
Richter Bigge verwehrt jegliches rechtliche Gehör, er deckelt Entscheidungen der Richterin Gebhardt AG Pankow in eigener Sache u.a.
Entscheidung von Richter Bigge bezüglich einer Erinnerung vom 8.1.2019
Es wird dann von der Richterin Ellighof-Saar festgestellt, dass die Unzulässigkeit gegeben ist, weil die Richterin Gebhardt nicht mehr mit der Sache befasst ist, und somit kein Rechtbedürfnis nach § 6 FamFG mehr besteht.
Die Richterin hält diese Methode wohl für gut - denn es kann nicht festgestellt werden, ob die Richterin als nicht gesetzlicher Richter gewirkt hat. Man wirkt einfach rechtswidrig und entscheidet in eigener Sache. Zieht das Hauptverfahren in Blitzaktion durch und das Beschwerdegericht führt die Beschwerde mit 10 Zeilen Schnellverfahren zu Ende, wartet etwas mit dem Nebenverfahren Ablehnung, und dann ist die rechtswidrige Entscheidung in eigener Sache und die Entscheidung als nicht gesetzlicher Richter vom Tisch.
…............
........
es muß wohl davon ausgegangen werden, dass weit über 50% von Gutachten in Familienverfahren falsch sind …
also überlegen sie gut, inwieweit sie ein Gutachten benötigen, auch bei ihnen kann das Gutachten zu ihren Ungunsten falsch gefertig werden............. ....
Gutachterin Frau Sarah Fuchs scheint mit Männer nicht viel im Sinn zu haben ...
das Gutachten im Familienverfahren ist sehr frauenfreundlich und parteilich
lt. Feststellung von Prof. Dr. Leitner ist das Gutachten von Frau Fuchs im Verfahren 22 F 3123/16 mit vielen Fehlern behaftet, so dass eingeschätzt wird, es ist nicht verwertbar ....
.Frau Fuchs verwendet im Gutachten Verleumdungen und üble Nachreden ....
Frau Fuchs hält es nicht für notwendig, verleumderische Ausführungen zu korrigieren....
…......................
…........................
....
…....
E-Mail : info@hjwellmann.de
376